Ulrike Wiesemann
Vorsorgend beraten – im Streitfall Ihre Interessen vertreten
Die Rechtsanwältin ist im Erbrecht, Vorsorgerecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, spezialisiert. Schwerpunkte sind die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die Interessenvertretung in Pflichtteilrecht, die Erbschaftssteuer und die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Darüber hinaus ist sie auch Ihre vertraute Interessenvertreterin in Betreuungsfällen oder Pflegerecht.
Ulrike Wiesemann ist Mitglied im bundesweiten Zusammenschluss von Anwälten, >www.Vorsorgevollmacht-Anwalt.de.