


Mo. 22.09.2025
19:00 Uhr (18:30 Uhr Einlass)
Technologie Zentrum (TWS), Raum Beta
BFSG als SEO-Booster: Barrierefreie Webseiten für mehr Reichweite
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung – sie bietet auch echte Chancen für bessere Sichtbarkeit im Netz.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit um und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter auch Webseiten und Online-Angebote – barrierefrei zu gestalten.
Kleinstunternehmen sind von dieser Pflicht in vielen Fällen ausgenommen. Dennoch lohnt sich Barrierefreiheit auch für kleine Betriebe: Eine gut zugängliche Website verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern auch die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und stärkt das Vertrauen potenzieller Kundinnen und Kunden.
Im Vortrag wird gezeigt, welche Webseiten betroffen sind, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und welche Auswirkungen das BFSG auf die Gestaltung und den Betrieb von Webangeboten hat. Dabei werden auch die Ausnahmen für Kleinstunternehmen erläutert – und wie sich Barrierefreiheit nicht nur gesetzeskonform, sondern auch als klarer Wettbewerbsvorteil nutzen lässt.