Ulrike Wiesemann

Vorsorgend beraten – im Streitfall Ihre Interessen vertreten

Die Rechtsanwältin ist im Erb­recht, Vorsorgerecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, spezialisiert. Schwerpunkte sind die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die Interessenvertretung in Pflichtteilrecht, die Erbschaftssteuer und die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Darüber hinaus ist sie auch Ihre vertraute Interessenvertreterin in Betreuungsfällen oder Pflegerecht.

Ulrike Wiesemann ist Mitglied im bundesweiten Zusammenschluss von Anwälten, >www.Vorsorgevollmacht-Anwalt.de.